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Datenschutzordnung gemäß § 4 der Satzung des Sportverein Bayrischzell e.V.
§ 1 Rechtsgrundlagen
Die Handhabung von personenbezogenen Daten im Verein erfolgt unter Beachtung der relevanten rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Eine Datenerfassung bedarf der in Textform erklärten Zustimmung der betroffenen Person. Diese Zustimmung kann auch in der Beitrittserklärung enthalten sein.
§ 2 Datenerhebung
Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins sowie der Verpflichtungen des Vereins, die sich aus der Mitgliedschaft im BLSV sowie in dessen relevanten Sportfachverbänden ergeben, dürfen im Verein folgende personenbezogenen Daten von Vereinsmitgliedern, Funktionsträgern, Übungsleitern und Wettkampfrichtern auch digital gespeichert werden: Name, Wohnadresse, Telefonnummern, Mailadresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Bankverbindung, Eintrittsdatum, Austrittsdatum, Abteilungs- und Spartenzugehörigkeit, Funktionen aktuell und in der Vergangenheit.
§ 3 Geheimhaltung
Die sensiblen Daten des Vereins, insbesondere alle personenbezogenen Daten, werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt. Alle in dem Verein oder für den Verein tätigen Personen, die Zugang zu sensiblen Daten, insbesondere personenbezogenen Daten, des Vereins haben, dürfen diese Daten nur zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe im Verein verarbeiten, bekannt geben, anderweit Dritten zugänglich machen oder sonstwie nutzen. Diese Verpflichtung besteht nach einem Ausscheiden aus dem Verein fort.
§ 4 Daten für den BLSV
Als Mitglied des BLSV ist der Verein verpflichtet, im Rahmen z. B. von Bestandsmeldungen Namen, Geburtsdaten, Geschlechter und Spartenzugehörigkeiten seiner Mitglieder an den BLSV zu melden. Entsprechendes gilt bzgl. der für den Verein relevanten Sportfachverbände des BLSV für personenbezogene Daten, die für deren Verwaltungs- und Organisationszwecke und für die Durchführung des Wettkampfbetriebes erforderlich sind.
§ 5 Veröffentlichungen des Vereins
Im Zusammenhang mit der Erfüllung seines satzungsgemäßen Zwecks darf der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder, Funktionsträger und Übungsleiter, sowie von Wettkampfrichtern in Publikationen des Vereins und auf seiner Homepage veröffentlichen sowie entsprechende Daten und Fotos an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien zum Zwecke der dortigen Veröffentlichung übermitteln, sofern die betroffene Person nicht widersprochen hat oder widerspricht. Bei Widerspruch ist Art. 21 DSGVO anzuwenden.
§ 6 Interessenbasierte Datennutzung
Ohne eine ausdrückliche vorherige Zustimmung der betroffenen Person ist dem Verein eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben hinausgehende Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nur erlaubt, wenn der Verein hierzu rechtlich verpflichtet ist, wenn dies im Zusammenhang mit einem Vertrag des Vereins mit der betroffenen Person steht oder wenn dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins oder eines Dritten dient und die entgegenstehenden Interessen der betroffenen Person nicht überwiegen. Jede Veräußerung von personenbezogenen Daten gegen Entgelt oder anderweitige geldwerte Vorteile ist per se unzulässig.
§ 7 Einsichtsrecht in das Mitgliederverzeichnis
Auf Verlangen eines Mitgliedes des Vereins und bei Vorliegen eines berechtigten Interesses auf Seiten des Mitgliedes kann der Vorstand dem betroffenen Mitglied Einsicht in das Mitgliederverzeichnis des Vereins gewähren, sofern das betroffene Mitglied sich zuvor in Textform verpflichtet hat, die gewonnenen Informationen nicht zu anderen als den von ihm angegebenen Zwecken zu verwenden.
§ 8 Auskunftsrecht
Im Rahmen der rechtlichen Vorschriften hat jede von einer Datenerhebung des Vereins gemäß § 2 betroffene Person das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person erhobenen und verarbeiteten Daten, deren etwaige Empfänger und den Zweck der Verarbeitung, sowie auf Widerspruch, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung und Übertragbarkeit der Daten.
§ 9 Nachlaufende Pflichten des Vereins
Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein oder einer anderweitigen Beziehung zum Verein, werden die die betroffene Person betreffenden Daten gelöscht, sobald deren Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsgemäßen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für eine weitere aktuelle Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht.
§ 10 Inkrafttreten
Die vorliegende Datenschutzordnung wurde durch die Mitgliederversammlung des Sportverein Bayrischzell am 30.11.2022 beschlossen. Sie tritt mit Inkrafttreten der am selben Datum beschlossenen Satzung in Kraft.